19 | 03 | 2024
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Stadtplanungsamt informiert

Lokaltermin 19.01.2011, Stadtplanungsamt informiert über Bebauungsplan „An der Klam/Illwig“


Leiter des Stadtplanungsamtes 2. v.l. Heiner Baron mit seinen Mitarbeitern.


Zirke 100 Stupfericher Bürger waren gekommen um Informationen aus erster Hand zu bekommen und
sachlich zu diskutieren.


Erster Planentwurf zum Neubaugebiet, aktuelle Pläne sind im Portal der Stadt Karlsruhe kurzfristig erhältlich.
Alle Fotos: S.Becker


NEU ! -> Die Hochauflösenden Pläne sowie weitere Dokumente des gestrigen Vortrages (Schallschutz ist nun aktuell) finden Sie hier im Download der Stadt Karlruhe.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier: http://www1.karlsruhe.de/Aktuell/Stadtzeitung10/sz5104.htm

Zum Thema Lärmpegel und Quellen finden sie hier Hintergrundinformationen 

Gleich mehrere Mitarbeiter hatte der Leiter des Stadtplanungsamtes  Karlsruhe  Heiner Baron zum Lokaltermin im Stupfericher Gemeindezentrum mitgebracht. So zum Beispiel den Lärmschutzexperten des Amtes, Armin Kaiser. Die rund 100 interessierten Stupfericher Bürger hatten hier die Möglichkeit Informationen aus erster Hand zu bekommen.
Herr Baron erläuterte zu Beginn der Veranstaltung  die  Situation in Bezug auf das Urteil vom 17.06.2010 des VGH–Mannheim.

Folgende  Fakten zeigten sich auf:
Die Planung wird durch das Urteil besser, gute Ratschläge werden eingearbeitet.
Im letzten Halbjahr wurde die Planung mit neuen Gutachten auf den Weg gebracht.
Der Gemeinderat geht in das zweite  Genehmigungsverfahren.
Die Umweltverträglichkeit wurde nach der Begehung nochmals optimiert.
Es wurde eine Änderung in Bezug auf die Anbindung zum bestehenden Baugebiet "Pfefferäcker" vorgenommen. 
Die Anbindung wird nur als Rad- und Fußweg sowie zur  Nutzung durch die Müllabfuhr und als Rettungsweg freigegeben. 
Es wird wie gefordert ein neuer Rad- und Fußweg entlang der Karlsbader Straße Richtung Palmbach angelegt.
Die  Gebäudestruktur wurde verändert. Es entstehen nun mehr Einzel- und Doppelhäuser, weniger Reihenhäuser. Insbesondere keine langen geschlossenen Baureihen mit Reihenhäusern wie im ersten Plan vorgesehen.
Die Gebäudehöhe variiert je nach Bauzone (Zonen 1-6) durch unterschiedliche Baurealisierung.
Es gilt jedoch, dass die Bauten maximal 3 Geschosse inklusive Dachgeschoss haben dürfen.
Der Kniestock wurde erhöht, dafür sind keine  Dachaufbauten wie Dachgauben, Zwerchgiebel oder Dacheinschnitte zulässig.
Die Dachneigung wurde nun so geregelt, dass Photovoltaikanlagen realisierbar sind.

In Bezug auf den Lärmschutz wurde folgender Vorschlag vorgetragen:
Es soll eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,5 m an der Karlsbader Straße entstehen.
Für diese Wand gilt, jede Erhöhung bedeutet einen besserern Lärmschutz und je näher diese an der Schallquelle gebaut ist, desto besser.
Für die Lärmschutzmaßnahmen sollen, wenn möglich, keine Bäume gefällt werden. Südlich vom Kreisel soll das Heckenbiotop erhalten bleiben. Um dieses Biotop zu erhalten, soll hinter dem Biotop eine erhöhte Lärmschutzwand von ca. 3 m entstehen.
(Nähere Informationen finden Sie im Downloadbereich der Stad Karlsruhe)

Der Lärm setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
Lärm durch die A8, trotz  3-4 m hohem aktiven Lärmschutz. Bei einem Verkehrsaufkommen von ca. 80.000 Fahrzeugen pro Tag.
Lärm von der Karlsbader Straße mit einem Fahrzeugaufkommen von 14.500 Fahrzeugen pro Tag.
Die zulässigen Maximalwerte für Lärmpegel sind orientiert an der DIN 18005.
Durch die Definition zum allgemeinen Wohngebiet, weg vom reinen Wohngebiet, wurde der Spielraum zu den Lärmgrenzwerten erhöht.  

Für Wohngebiete gelten folgende Werte:
Allgemeines Wohngebiet      55 dB(A) Tag, 45 dB(A) Nacht.
Reines Wohngebiet             50 dB(A) Tag, 40 dB(A) Nacht.

Infoblatt mit Referenzwerten:
http://www.lemgo.net/fileadmin/civserv/5766044/pdf/laermschutz.pdf

Der aktive, geforderte Schallschutz  ist zum Beispiel mit einer Lärmschutzwand realisierbar.
Der passive Schallschutz  ist durch Schallschutzfenster gegeben.
Beide Maßnahmen in Ergänzung sollen die Lebensqualität bezüglich der Schallimission garantieren.
Das VGH-Urteil fordert einen aktiven Lärmschutz, auch zum Schutz spielender Kinder im Freien.

Eine Anregung aus dem Zuhörerkreis:
Ein Tempolimit auf 30 km/h  im Duchfahrtsbereich Stupferich als Lärmschutz zu erlassen
wäre sinnvoll, ist aber bei der derzeitigen Rechtslage ein komplizierter Prozess.
Jedoch in Berghausen kann ein solches Tempolimit betrachtet werden, es ist also möglich.
Weiter wird einTempolimit als reiner Lärmschutz nicht akzeptiert, da dies eine verkehrsregelnde Maßnahme ist, die nicht von Bestand sein muss. Eine generelle Geschwindigkeitsreduzierung wurde für Stupferich von der Straßenverkehrsbehörde nicht genehmigt.

Die Kostenumlegung für den Lärmschutz soll nach den heutigen Aussagen wie folgt geregelt werden:
Die Höhe der  Kostenbeteiligung richtet sich nach dem Nutzen für den Bauherren.
Die Bauherren, die den größten Nutzen in Form von Lärmdämpfung haben, werden am meisten an den Kosten beteiligt.
Die  verbleibenden Kosten werden über die Erschließung und durch die Allgemeinheit getragen.

Wie soll der Lärmschutz aussehen?
Das steht im Moment noch nicht fest. Er soll sich aber harmonisch in das Ortsbild integrieren.

Es wurde nochmals dargestellt was der VGH nicht beanstandet hatte:
Flächennutzung, Naturschutz, Baukörper, die Abwicklung durch die Stadt Karlsruhe.
Was hatte der VGH beanstandet:
Wie der Gemeinderat und die Planer mit dem Thema Lärmschutz umgegangen sind.
Die Zufahrts- und Zugangswege aus dem Gebiet Pfefferäcker.

Der weiter Zeitplan:
Das neue  Genehmigungsverfahren soll noch in diesem Jahr durchgezogen werden.
Bis zur Jahresmitte sollen die Einreichungspläne im Rathaus Stupferich  ausliegen.

Nun noch eine Anmerkung in eigener Sache.
Stupferich.org hatte die Genehmigung vom Stadtplanungsamt die Veranstaltung zu filmen und auf Stupferich.org zu präsentieren. Durch diese Art der Berichterstattung wären die Informationen abrufbar gewesen und hätten einen größeren Verbreitungsgrad. 
Stupferich.org hatte auf Grund der Berichterstattung in der Vergangenheit zu diesem für  Stupferich sehr wichtigen Thema, mehrere Anrufe von interessierten bauwilligen Familien aus dem Umland. Weiter wäre diese Dokumentation in der Ortschronik von Stupferich ein wertvolles Zeitdokument gewesen. Leider hat das Votum eines „einzelnen Besuchers“ die Aufzeichnung  verhindert.  Um die Veranstaltung  nicht mit negativer Stimmung zu belasten, haben wir auf unser Recht, welches die Berichterstattung aus einer öffentlichen Informationsveranstaltung gestattet, verzichtet. Viele Besucher äußerten uns gegenüber ihr Bedauern und Unverständnis, dass die große Öffentlichkeit durch das Votum eines Einzelnen leider ausgeschlossen wurde.  

Aus unserer Zugriffsstatistik können Sie das große Interesse an diesem Thema ersehen.


s.b.


 

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