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Erstellt am Freitag, 16. Januar 2015 13:38
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Geschrieben von Presseinformation der Stadt KA
Termin ist am 11. März in der zuständigen Grundschule
Mit Beginn des Schuljahres 2015/16 werden laut Schulgesetz alle Kinder schulpflichtig, die bis 30. September 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Wer also zwischen dem 1. Oktober 2008 und 30. September 2009 Geburtstag hat, muss in der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule (www.karlsruhe.de/b2/schulen/termine_aktuell/schulanfaenger) angemeldet und möglichst persönlich vorgestellt werden. Auch zwischen dem 1. Oktober 2009 und dem 30. Juni 2010 geborene Mädchen und Jungen können von ihren Eltern als künftige ABC-Schützen angemeldet werden. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die von der Schulleitung – gegebenenfalls unter Einbeziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und der Einschätzung des Gesundheitsamts – beurteilt wird. Gibt es Zweifel, wird das Kind zurückgestellt.
Anmeldetermin ist Mittwoch, 11. März, von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr in der jeweils zuständigen Grundschule. Zusätzlich stehen die einzelnen Schulsekretariate während der üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Mitzubringen sind Geburtsurkunde oder Familienstammbuch. Die Schulen weisen darauf hin, dass auch erkrankte oder Kinder mit Behinderungen angemeldet werden müssen. Außerdem kann die Aufnahme in eine bestimmte Schule eingeschränkt werden, wenn die Bildung zusätzlicher Eingangsklassen auf Dauer nicht gewährleistet ist. Kommen Eltern zum Schluss, eine Privatschule eignet sich besser für ihr Kind, müssen sie die zuständige Grundschule informieren und einen Nachweis vorlegen.
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