13 | 11 | 2024
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Datennutzung kann widersprochen werden

Die Erklärung muss bis zum 28. März 2013 abgegeben werden

Baden-Württembergs Meldegesetz gestattet es Meldebehörden, im Zusammenhang mit der Wahl des 18. Deutschen Bundestages sechs Monate vorher Auskunft über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad sowie über Anschriften von Gruppen Wahlberechtigter an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen zu erteilen. Die Auskunft wird gegeben, wenn für die Zusammensetzung von Wahlvorschlägen das Lebensalter bestimmend ist. Geburtstage werden nicht mitgeteilt.

Wer der Auskunftserteilung und Datennutzung widersprechen möchte, also keine Weitergabe seiner Daten an Parteien wünscht, kann dies bis zum 28. März 2013 schriftlich dem Ordnungs- und Bürgeramt, 76124 Karlsruhe (Faxnummer 0721 / 133-3309), mitteilen. Eine entsprechende Erklärung kann auch bei Bürgerbüros und Ortsverwaltungen abgegeben werden. Dieser Widerspruch betrifft dann alle Parteien oder andere Träger, die Wahlvorschläge machen. Wurde bereits ein Widerspruch eingelegt, ist keine erneute Meldung nötig.

Weitere Informationen:

Das Ordnungsamt auf www.karlsruhe.de

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