03 | 12 | 2024
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Lärmschutz in den Höhenstadtteilen

Ab morgen gilt in der Ortsdurchfahrt Stupferich Tempo 30 /Wetterbach folgt

In drei Höhenstadtteilen müssen sich die Autofahrerinnen und Autofahrer künftig auf eine langsamere Fahrweise einstellen. Stupferich macht den Anfang. Aus Lärmschutzgründen ist dort ab morgen (11. Februar) in bestimmten Bereichen der Ortsdurchfahrt nur noch Tempo 30 erlaubt. In den nächsten Wochen folgen dann Grünwettersbach und Palmbach. Dass die Geschwindigkeit nun offiziell und mit Erlaubnis des Regierungspräsidiums gedrosselt werden kann, ist eine Folge der Fortschreibung des Lärmaktionsplans.

Dabei seien nach neuen Verkehrszählungen schalltechnische Untersuchungen durchgeführt worden, die „nachts Überschreitungen der Lärmpegel von 60 Dezibel ergaben“, so Günter Cranz, Leiter der Abteilung Straßenverkehr beim Ordnungs- und Bürgeramt. Teilweise sei  auch tagsüber der Pegel von70 Dezibel in den Ortsdurchfahrten errechnet worden. Trotzdem sei eine durchgängige Tempo-30-Beschränkung nicht möglich gewesen, bedauert Cranz die unterschiedlichen Regelungen. Grund: In den Nachtbeschränkungsbereichen seien tagsüber die notwendigen Pegelwerte nicht oder nur bei einer geringen Anzahl von Betroffenen erreicht worden.

Zunächst werden die Verkehrsteilnehmer mit mobilen Geschwindigkeitstafeln auf die Änderungen hingewiesen. Danach werde deren Einhaltung überwacht, kündigt Cranz an.

Im Einzelnen gilt Tempo 30 zukünftig in folgenden Bereichen:

Ganztägig:

  • Grünwettersbach: L 623/Am Wetterbach, zwischen Einmündung Zur Ziegelhütte bis zum nordwestlichen Ortseingang beim Anwesen Am Wetterbach 2.
  • Stupferich: K9653 und K 9654/Karlsbader Straße und Kleinsteinbacher Straße, ab Anwesen Karlsbader Straße 30 bis zur Einmündung Werrenstraße.


Nachts zwischen 22 und 6  Uhr:

  • Grünwettersbach: L 623/Wiesenstraße, zwischen Einmündung Zur Ziegelhütte und Einmündung Am Herrenweg.
  • Palmbach: L 623, ab Anwesen Talstraße 10 bis zum Anwesen Talstraße 36
  • Stupferich: K 9653/Kleinsteinbacher Straße, ab Einmündung Werrenstraße bis Einmündung Efeustraße und K 9654/Thomashofstraße, ab Einmündung Enzianstraße bis zur Karlsbader Straße
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