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Erstellt am Donnerstag, 25. Oktober 2012 13:00
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Geschrieben von Pressemitteilung der Stadt KA
Verteilung Anfang November / Briefwahlbüro öffnet am 9. November
Im Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl am 2. Dezember erhalten alle wahlberechtigten Karlsruherinnen und Karlsruher Post vom städtischen Wahlamt. Anfang November findet jeder der rund 220.000 Wahlberechtigten in seinem Briefkasten einen Umschlag mit seiner Wahlbenachrichtigung vor. Sie enthält wichtige Informationen darüber, wie die Wahlbezirks- und Wählernummer sowie die Anschrift des zuständigen Wahlraumes mit Angaben zu dessen Barrierefreiheit. Für den Fall, dass bei der Wahl am 2. Dezember kein Bewerber die erforderliche Stimmenmehrheit erhält und deshalb eine Neuwahl stattfinden muss, gilt diese Benachrichtigung auch für den Neuwahltermin am 16. Dezember. Das Wahlamt rät den Wahlberechtigten, die Wahlbenachrichtigung daher sorgfältig aufzubewahren und am jeweiligen Wahltag zusammen mit ihrem Personalausweis mit ins Wahllokal zu nehmen.
Diejenigen, die bis zum 11. November keine Benachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten sich in jedem Fall ab Montag, 12. November, mit dem Wahlamt unter den Telefonnummern 0721/133-1250 bis -1252 oder per Fax unter 133-1259 in Verbindung setzen.
Anträge auf Briefwahl mit Post oder online
Wer nicht in seinem auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlraum zur Wahl gehen kann und deshalb per Briefwahl wählen möchte, findet einen entsprechenden Briefwahlantrag auf der Rückseite der Benachrichtigung. Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen genügt es, den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückzusenden. Nicht vergessen sollten die Antragsteller die Angabe, ob sie Briefwahlunterlagen ausschließlich für den Wahltag am 2. Dezember, ausschließlich für eine eventuelle Neuwahl am 16. Dezember oder für beide Wahltermine wünschen. Die entsprechenden Briefwahlunterlagen gehen ihnen dann mit Vorliegen der amtlichen Stimmzettel - für die Wahl am 2. Dezember ab etwa 8. November, für eine eventuelle Neuwahl ab 6. Dezember - per Post zu.
Außerdem können die Anträge bei Vorliegen der Wahlbenachrichtigung auch per Online-Antrag gestellt werden: Unter der Adresse www.karlsruhe.de gibt es einen Link, der über eine verschlüsselte SSL-Verbindung einen Briefwahlantrag zur Oberbürgermeisterwahl ermöglicht. Hierzu ist untzer anderem die Angabe des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlbezirks sowie der Wählernummer erforderlich.
Briefwahlbüro öffnet am 9. November
Für Wählerinnen und Wähler, die persönlich Briefwahlunterlagen beantragen und möglicherweise auch gleich vor Ort ihre Stimme mit dem Wahlbrief abgeben möchten, hat das Briefwahlbüro im Untergeschoss des Ständehauses in der Ständehausstraße 2 im Vorfeld der Wahl am 2. Dezember ab Freitag, 9., bis Freitag, 30. November, jeweils montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geöffnet, am Freitag vor der Wahl (30. November) ist bis 18 Uhr geöffnet. Briefwahlanträge nerhmen aber auch Bürgerbüros und Ortsverwaltungen zu deren üblichen Öffnungszeiten entgegen.
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