- Details
-
Erstellt am Montag, 15. Juni 2015 13:13
-
Geschrieben von Presseinformation der Stadt KA
Liegenschaftsmat muss bestimmte Zeitpunkte einhalten
Die jährlichen Mäharbeiten im Stadtgebiet laufen derzeit - auch im Schutzgebiet Burgau. Gemäß den auch ökologisch orientierten Landschaftspflegeverträgen muss das Liegenschaftsamt sie zu bestimmten Zeitpunkten durchführen. So müssen etwa in Schilfgebieten Brutzeiten berücksichtigt werden. Und auf Wiesen geht es auch darum, den Artenreichtum der Pflanzen zu fördern. Die Mäharbeiten sind mit den Jagdpächtern und in Schutzgebieten mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz abgestimmt. In Teilbereichen gibt es im September eine zweite Mahd.