04 | 12 | 2024
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Überhängende Äste und zu groß gewordene Sträucher

Bis Ende Februar Pflanzen zurückschneiden / Baumschutzsatzung beachten

Das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe bittet Grundstücksbesitzer und -besitzerinnen im gesamten Stadtgebiet, bis Ende Februar überwüchsige und zu groß gewordene Sträucher und Hecken bis zu den Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden. Überhängende Äste müssen so weit freigeschnitten werden, dass Fahrzeuge - im Außenbereich des Stadtgebiets auch landwirtschaftliche Fahrzeuge - ungehindert vorbeifahren können: in der Regel bis zu einer Höhe von 4,50 Meter. Form- und Pflegeschnitte sind über das ganze Jahr hindurch zulässig und erwünscht.

Besonders zu beachten sind die Belange des Natur- und Artenschutzes. Die Bäume sollen nur in den Wintermonaten beziehungsweise außerhalb der Brut- und Setzzeit gefällt werden. Die Stadt empfiehlt Gartenbesitzern und -besitzerinnen, sich vor der Fällung zu vergewissern, ob keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wildlebender Tiere betroffen sind. Sollte dies der Fall sein, bedarf es einer Prüfung. Näheres dazu teilt die Naturschutzbehörde unter Telefon 0721/133-3041 beziehungsweise -3043 mit.

Grundsätzlich muss bei allen Aktivitäten die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe beachtet werden. Sie besagt unter anderem, dass alle Bäume im Stadtgebiet, die 1 Meter über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter haben, unter Schutz gestellt sind. Mehr Information hierzu gibt es im Internet unter www.karlsruhe.de/b3/freizeit/gruenflaechen/verordnung.de oder telefonisch beim Gartenbauamt unter 0721/133-6753.

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