27 | 11 | 2024
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Plakatierung zur Landtagswahl ab 20. Januar

Stadtverwaltung informiert über Regeln der Wahlwerbung

Der Kreiswahlausschuss beschließt am 19. Januar über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Landtagswahl am 13. März 2016. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Karlsruhe darauf hin, dass ab dem 20. Januar 2016 eine genehmigungsfreie Wahlkampfwerbung für die Landtagswahl im Stadtgebiet von Karlsruhe erfolgen kann.

Zu den Regeln, die dabei eingehalten werden sollen, gehört, dass die meist in der Größe DIN A1auf Plakatständern, Hartfasertafeln und Großflächenwerbetafeln angebrachten Wahlplakate unmittelbar nach der Wahl wieder aus dem Stadtgebiet zu entfernen sind. Weiter sollen die Plakatierer darauf achten, keine Werbetafeln im Außenbereich des Stadtgebiets aufzustellen. Keine Werbeträger aufstellen dürfen sie zudem auf Marktplatz, Europaplatz, Bahnhofsvorplatz, Neureuter Platz und in Baustellenbereichen der Kombilösung. Ebenso wenig an Auf- und Abfahrten der Südtangente, beim Hauptbahnhof, im Bereich des Wildparkstadions an der Einmündung der Theodor-Heuss-Allee in den Adenauerring und an der Kreuzung von Starck- und Honsellstraße.

Die „Information der Stadtverwaltung Karlsruhe zur Plakatierung für die Landtagswahl 2016 im Stadtgebiet Karlsruhe“ steht in gesamter Länge als PDF im angehängten Medienelement.

Weitere Informationen

Landtagswahl 2016 im Internet

Details und Download: Plakatwerbung zur Landtagswahl ab 20. Januar

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