22 | 11 | 2024
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Umweltzone wird verschärft

Fahrverbot mit gelber Umweltplakette ab 1. Januar 2013

Ab  1. Januar 2013 dürfen nur noch Autos mit grüner Umweltplakette in die Karlsruher Umweltzone fahren. "Mit dieser Regelung soll der gesundheitsschädliche Feinstaub aus Autoabgasen weiter reduziert werden", erläuterte Dr. Björn Weiße, Amtsleiter des Ordnungs- und Bürgeramtes (OA), die Entscheidung der Landesverwaltung. "Über das Fahrverbot haben wir in den vergangenen Wochen rund 10.000 Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter informiert, deren Autos eine gelbe Plakette haben", so der Amtschef weiter und wies darauf hin, dass mit dem Anschreiben seiner Behörde auch auf die Möglichkeit der Umrüstung mit Feinstaubfilter und auf die Regelungen einer Ausnahmegenehmigung hingewiesen wurde.

Den Autofahrerinnen und Autofahrern, die mit Beginn des kommenden Jahres die Umweltzone meiden müssen, empfiehlt Weiße, sich bei einer technischen Überwachungsorganisation, wie beispielsweise beim TÜV oder bei der DEKRA, über die Möglichkeit einer Nachrüstung zu erkundigen. Ein erfolgreicher Einbau wird vom Staat mit bis zu 330 Euro gefördert. Informationen dazu gibt es beim im Internet unter www.bafa.de.

Sofern eine Nachrüstung nicht möglich ist, kann im Einzelfall für das Fahrzeug maximal bis zum 31. Dezember 2013 eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Diese ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Hierzu ist der Straßenverkehrsstelle des Ordnungs- und Bürgeramtes zum einen eine Bescheinigung der technischen Überwachungsorganisation vorzulegen, mit der nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug nicht umgerüstet werden kann. Zum anderen bedarf es eines Nachweises, dass eine Fahrzeugersatzbeschaffung aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Diese Voraussetzung ist bei Privatpersonen gegeben, wenn ihr Nettoeinkommen unter 1.130 Euro liegt. Bei einer gewerblichen Nutzung ist dieser Grund durch einen Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer nachzuweisen. Dabei muss das Fahrzeug bereits vor dem 1. Januar 2010 auf den derzeitigen Fahrzeughaltenden zugelassen sein. Liegen diese Voraussetzungen vor, muss dem OA  darüber hinaus dargelegt werden, warum ein überwiegendes und unaufschiebbares Interesse an der Einfahrt in die Umweltzone besteht.

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone können ab Montag, 1. Oktober, bei der Straßenverkehrsstelle des Ordnungs- und Bürgeramtes in der Steinhäuserstraße 22 gestellt werden. Der Antrag und weitere Informationen zur Umweltzone können im Internet unter http://www1.karlsruhe.de/service/d115/detail.php?prod_id=612 heruntergeladen werden.

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