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Erstellt am Donnerstag, 17. März 2011 14:33
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Geschrieben von Pressemitteilung Stadt KA
Befreiung oder Reduzierung für bestimmte Hunde kann beantragt werden - Hundemarke ist Pflicht
Auch 2011 erhebt die Stadt Hundesteuer, Grundlage dafür ist die Hundesteuersatzung vom 15. Dezember 2009. Der Steuersatz beträgt dabei 120 Euro pro Hund, unabhängig davon, ob es sich um einen Erst- oder Zweithund handelt. Für die Zwingersteuer müssen Halter jährlich 240 Euro entrichten. Die Steuer kann in bestimmten Fällen auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden.
Karlsruher Bürgerinnen und Bürger können die Befreiung von der Abgabe für bestimmte Hunde beantragen. Dies gilt insbesondere bei Tieren, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder oder behinderter Menschen dienen, wenn das Merkmal "Bl" oder "H" im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist, aber auch für Rettungshunde, die im Vorjahr die Rettungshundeprüfung oder die Wiederholungsprüfung bestanden haben und auch zum Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. Bei bestimmten Hunden kann die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Regelsatzes ermäßigt werden. Dies ist beispielsweise bei Tieren der Fall, die im Vorjahr die Schutzhundeprüfung III bestanden haben, oder bei Hunden, die dazu geeignet und erforderlich sind, ein mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Haus entfernt liegendes Gebäude im Außenbereich zu bewachen. Auch Halter, bei denen aufgrund persönlicher Verhältnisse die Erhebung des vollen Steuersatzes unbillig wäre, müssen nur den reduzierten Betrag zahlen. Außerdem kann die Stadt bei ungünstigen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen Ratenzahlung vereinbaren.
Innerhalb eines Monats muss der Stadt Karlsruhe jeder Hund gemeldet werden, der bisher noch nicht der Stadt angezeigt wurde, älter als drei Monate geworden ist, neu angeschafft wurde oder durch Zuzug des Halters in das Stadtgebiet gelangt ist. Weiterhin besteht eine Anzeigepflicht, wenn eine Hundehaltung in Karlsruhe beendet wird, ein Grund für Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung entfällt, oder ein Hundehalter innerhalb des Stadtgebiets umzieht. Wer seinen Hund abgibt, muss außerdem Name und Anschrift des neuen Hundehalters angeben. Einwohner, die einen Hundesteuerbescheid für 2011 erhalten haben, sind von der Anzeigepflicht befreit, soweit in der Hundehaltung keine Veränderungen eingetreten sind.
Anmelde- und Abmeldevordrucke können unter www.karlsruhe.de ausgefüllt und ausgedruckt werden, zu finden sind sie mit dem Suchbegriff "Hundesteuer". Vordrucke sind auch in allen Bürgerbüros, den Ortsverwaltungen, im Stadtamt Durlach und bei der Stadtkämmerei (Sachgebiet Kommunale Steuern) erhältlich.
Jeder in Karlsruhe gehaltene Hund muss außerdem die "blaue Hundesteuermarke 2010-2014" am Halsband tragen. Einen Ersatz für verlorene Marken können Hundehalter beim Sachgebiet Kommunale Steuern der Stadtkämmerei abholen oder schriftlich beantragen. Wer die Hundesteuermarke nicht am Tier anbringt, muss mit Verwarngeld oder einer Geldbuße rechnen.
Bei Fragen geben Werner Meinzer und Veronika Lichtenberger von der Stadtkämmerei gerne Auskunft. Sie sind persönlich in der Adlerstraße 20a (Hinterhaus) oder telefonisch unter 0721/133-2204 oder -2205 erreichbar. Mitteilungen und Änderungen der Bankverbindung werden auch unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!" mce_href="mailto:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!">Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an 0721/133-2209 entgegengenommen.