26 | 12 | 2024
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Grundstücks-Entwässerungsanlagen regelmäßig warten

Rückstauschieber geschlossen halten / Überschwemmung in Kellerräumen kann vermieden werden

Abwasseranlagen wie Toiletten, Duschen oder Waschbecken, die unterhalb der Straßenoberkante vor dem Haus liegen, können fachgerecht nur mittels einer Pumpenanlage entwässert werden. Sinkkasteneinläufe in Kelleräumen wie Waschküchen oder Heizkellern sollten durch Rückstauschieber vor Abwasserrückflüssen gesichert werden. Diese Schieber müssen immer geschlossen sein und dürfen nur kurzfristig zum Ablassen von Wasser kurz geöffnet werden. In älteren Häusern fehlen sie allerdings häufig noch. Andere sind lange nicht gewartet worden und funktionieren im Falle eines Falles nicht.

Darauf macht das für die Stadtentwässerung zuständige Tiefbauamt aufmerksam. Es empfiehlt daher, Inspektionen und Wartungen der Grundstücksentwässerungsanlagen regelmäßig vornehmen zu lassen. Gleiches gilt für außenliegende rückstaugefährdete Ablaufstellen. Sie können - etwa bei Kellerabgängen - nur geschützt werden, wenn eine Versickerung vorhanden ist. Größere tiefliegende Flächen müssen durch eine Hebeanlage entwässert werden.

Starke Regenfälle, vor allem Gewit­ter­re­gen, führen jedes Jahr zu einer Vielzahl von Keller­über­schwem­mun­gen. Die Folgen sind oftmals hohe Schäden an Gebäuden und beim Hausrat. Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung der Räume und die Behebung der Schäden machen viel Arbeit und kosten Geld. Vor allem bei sommer­li­chen Wolken­brü­chen kann die Kanali­sa­tion die Wasser­mas­sen nicht unbegrenzt aufnehmen. Es kommt zu einem Rückstau des Wassers im öffent­li­chen Kanal und in den Hausan­schluss­kanä­len. Auch in den Regen­roh­ren des Hauses kann das Wasser bis auf Höhe der Straßeno­ber­kante stehen.

Beim Tiefbauamt gibt es eine Broschüre "Schutz vor Kellerüberflutung" und ein Merkblatt "Unterhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen". Sie können beim Hausentwässerungsbüro des Tiefbauamtes, Lammstraße 7, Zimmer D 347 abgeholt oder über Telefon 0721/133-7453 angefordert werden. Die Informationen gibt es auch im Internet: www.karlsruhe.de/b3/bauen/tiefbau/entwaesserung/grundstuecksentwaess.

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