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Erstellt am Dienstag, 27. Oktober 2015 14:04
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Geschrieben von Presseinformation der Stadt KA
Neuerungen durch novelliertes Wassergesetz
Das Wassergesetz des Landes Baden-Württemberg ist novelliert. So ist etwa jetzt strenger geregelt, wie aus ökologischen Gründen die Uferbereiche der Gewässer aussehen müssen. Die Gemeinden haben ein Vorkaufsrecht für diese Uferbereiche. Unter anderem dies mit den Eignern zu besprechen ist Inhalt von jetzt wöchentlich stattfindenden Gewässerschauen. Den Anfang macht am Dienstag, 10. November, der Tiefentalgraben zwischen dem Batzenhof und dem Zündhütle. Anlieger sollten dabei wissen, dass das Tiefbauamt, das die Besichtigung durchführt, berechtigt ist, nötigenfalls Privatgrundstücke zu betreten um beispielsweise zu sehen, ob Komposthaufen oder Holzstapel so am Gewässer liegen, dass sie dieses eventuell gefährden könnten. Das Amt bittet um entsprechendes Verständnis. Wenn die Grundstückseigentümer Rückfragen haben, können sie sich unter der Nummer 0721/133-6690 an Frank Lamm im Tiefbauamt wenden.
Die Gewässerschau ist öffentlich. Sie beginnt um 9 Uhr in Hohenwettersbach am Batzenhofweg, Ecke Rosengarten, und endet gegen 14 Uhr in Wolfartsweier am Zündhütle.