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Erstellt am Freitag, 19. Dezember 2014 13:07
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Geschrieben von Presseinformation der Stadt KA
Bewerbungen für Verwaltungsgericht bis 9. Januar möglich
In diesem Jahr endet die Amtszeit der für das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestellten ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter. Für die neue fünfjährige Amtszeit sucht die Stadt Karlsruhe Bürgerinnen und Bürger, die an dieser Tätigkeit interessiert sind.
Bewerbungen können bis Freitag, 9. Januar 2015, beim Amt für Stadtentwicklung - Wahlamt -, Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, schriftlich oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingereicht werden. Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Nachnamen und Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift, Beruf, ausgeübte Tätigkeit sowie ihren Arbeitgeber nennen, und auch angeben, ob sie Mitglied eines Gemeinderates, Kreistages, Ausschusses oder einer Kammer für Kriegsdienstverweigerung sind.
Bei der Bewerbung um die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind folgende gesetzliche Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung zu beachten: Die ehrenamtlich Tätigen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie sollen das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Verwaltungsgerichtsbezirk Karlsruhe haben.
Wer sich nicht bewerben darf
Vom Amt der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ausgeschlossen sindPersonen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. Ferner Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, sowie Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen. Und auch Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern berufen werden.
Außerdem können nicht zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern berufen werden: Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung;Richterinnen und Richter;Verbeamtete sowie Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind;Berufssoldatinnen und Berufsoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, außerdem Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Gleiches gilt für Notarinnen und Notare sowie für Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten besorgen.
Wahl wahrscheinlich im Mai 2015
Die Vorschlagsliste wird dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe zur Beschlussfassung und danach dem Verwaltungsgericht Karlsruhe zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter vorgelegt. Nach Durchführung der Wahl, die voraussichtlich im Mai 2015 stattfindet, informiert das Verwaltungsgericht die in der Vorschlagsliste benannten Personen darüber, ob ihre Bewerbung zum Zuge gekommen ist oder nicht.