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Erstellt am Montag, 03. November 2014 12:26
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Geschrieben von Presseinformation der Stadt KA
Vorbeugendes Verbot während des Vogelzuges
Die Tage werden kürzer und die früher einsetzende Dunkelheit verlockt dazu, bei Festen oder für Werbezwecke Himmelsstrahler oder andere Anlagen mit ähnlicher Strahlungswirkung einzusetzen. Es ist auch die Zeit der großen Vogelwanderungen. Millionen Zugvögel orientieren sich gen Süden und bevölkern dabei auch den Himmel über Karlsruhe. Manche machen außerdem auf Feldern und Wiesen Rast und benötigen dabei ganz besonders viel Ruhe, um Nahrung zu finden und Kraft für den Weiterflug zu schöpfen. Manche ziehen am Tage, viele aber auch bei Nacht.
Aus Gründen des Artenschutzes ist deshalb der Betrieb von Himmelstrahlern oder ähnlichen Anlagen mit Störpotential vorbeugend grundsätzlich in den Zeiten des Vogelzuges gesetzlich verboten. Der Vogelzug erfolgt im Zeitraum von Anfang September bis Ende November und von Mitte Februar bis Mitte Mai. Maßgeblich sind nicht die Leistungen der Geräte, sondern deren potentielle Wirkungen auf die Tierwelt. Auch kleinere Strahler (sogenannte Theaterstrahler) können, wenn in den Himmel gerichtet, weithin sichtbar sein und dadurch massiv stören.
Darüber hinaus sind nach Paragraf 25 des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg geregelte Himmelsstrahler oder ähnliche Einrichtungen, unabhängig von der Jahreszeit naturschutzrechtlich wegen ihres Konfliktpotentiales mit dem Artenschutz grundsätzlich unzulässig. So können beispielsweise Laserstrahler nachteilige Auswirkungen etwa auch auf Fledermäuse haben. Im Einzelfall kann die Naturschutzbehörde außerhalb der Vogelzugzeit Ausnahmen zulassen, wenn wichtige Gründe dies erfordern.
Zugvögel orientieren sich beispielsweise am Magnetfeld der Erde und an Landmarken wie Küsten, Flüssen und Gebirgen. Das Rheintal mit dem Flusslauf und den Höhenzügen entlang der Vorbergzone stellt solch eine regionale Leitlinie dar. Nachts ziehende Vögel richten sich zusätzlich an der Stellung von Himmelkörpern wie Mond und Sternen aus. Sie reagieren besonders empfindlich gegenüber künstlichen Lichtquellen. Insbesondere Himmelsstrahler und andere Anlagen mit ähnlicher Störwirkung können dazu führen, dass sich die Tiere nicht mehr richtig orientieren können. Beim Durchfliegen ändern sie ihre Flugrichtung, drehen um oder fliegen schlimmstenfalls lange Zeit zwischen den sich meist bewegenden Lichtstrahlen hin und her, manchmal bis zur völligen Erschöpfung. Oder sie prallen desorientiert an hohe Gebäude. Fliegen Zugvögel aufgrund widriger Wetterverhältnisse, etwa bei niedriger Wolkendecke, in geringer Höhe, kommen sie noch intensiver mit den Strahlern in Kontakt, zumal diese sehr gerne gerade bei derartigen Wetterverhältnissen eingeschaltet werden. Die rotierenden Lichtflecken zeichnen sich dann als bewegende Objekte an den Wolken ab. Dies ist ein für Vögel ganz besonders verstörender Anblick. Problematisch sind solche den Himmel illuminierenden Strahler für einige Arten aber auch schon dann, wenn Sie starr sind und sich nicht bewegen.
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Himmelsstrahler