19 | 03 | 2024
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Leinenzwang für Hunde soll nicht ausgeweitet werden

Diskussion im Hauptausschuss

In den Karlsruher Waldgebieten müssen Hunde an besonders frequentierten Stellen - etwa auf Spielplätzen oder Waldsportpfaden - angeleint sein. Auch die Informationstafeln für Naturschutzgebiete enthalten oft den Hinweis, dass Hunde in diesen sensiblen Gebieten nicht von der Leine gelassen werden dürfen. Der gemeinderätliche Hauptausschuss sprach sich kürzlich in nichtöffentlicher Sitzung unter Vorsitz von Oberbürgermeister Heinz Fenrich dafür aus, den Leinenzwang für Hunde darüber hinaus nicht generell auf Waldgebiete, Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete auszuweiten.

Das Gremium hatte sich mit dem Thema aufgrund eines Antrags der SPD-Gemeinderatsfraktion befasst. Dieser war im Juni zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss verwiesen worden. Mit der Ausweitung des Leinenzwangs hatte die SPD-Fraktion vor allem den Schutz wildlebender Tiere im Blick gehabt. Neben rechtlichen Aspekten, die gegen eine umfassende Leinenpflicht sprachen, hob man im Ausschuss unter anderem hervor, dass das Fehlverhalten einiger Hundehalterinnen und Hundehalter nicht dazu führen sollte, dass alle mit dem Zwang belegt werden, ihre Hunde an der Leine zu führen. Zudem ermöglichen schon heute landesgesetzliche Regelungen, Hundehalter mit Auflagen zu versehen, wenn deren Hunde etwa durch das Hetzen von Wild auffällig wurden, hatte die Verwaltung ausgeführt. Nachfragen bei anderen Städten hatten ergeben, dass es auch dort keine umfassende Leinenpflicht für Hunde gibt.

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