19 | 03 | 2024
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Hunde brauchen eine Steuermarke

Stadtverwaltung führt im Mai verstärkt Kontrollen durch

Um Hundehalterinnen und -halter festzustellen, die bislang nicht ihrer Meldepflicht nachgekommen sind, führt die Stadtkämmerei im Monat Mai Kontrollen durch. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Kommunale Steuern werden dabei verstärkt auf den Grün- und Hundeauslaufflächen präsent sein und sich bei den Kontrollen mit einem Dienstausweis legitimieren.

Derzeit sind in Karlsruhe über 7.000 Hunde zur Hundesteuer registriert. Nach der Karlsruher Hundesteuersatzung ist jeder über drei Monate alte Hund bei der Stadtkämmerei, Sachgebiet Kommunale Steuern, anzumelden. Der Anmeldevordruck ist auf der Website der Stadt Karlsruhe unter www.karlsruhe.de zu finden sowie in den Bürgerbüros oder auch direkt bei der Stadtkämmerei, Adlerstraße 20a, Zimmer 003, erhältlich. Telefonische Auskunft erteilt die Dienststelle unter der Nummer 0721/133-2204.

Die Hundehalter und -halterinnen müssen dafür sorgen, dass ihr Hund eine gültige Steuermarke trägt. Mit Steuernachforderungen oder auch Verwarnungs- und Bußgeldern müssen jene Hundebesitzer und -besitzerinnen rechnen, die während der Kontrolle mit einem nicht angemeldeten Vierbeiner angetroffen werden.

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