19 | 03 | 2024
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Tierkinder sich selbst und ihren Eltern überlassen

Junge sind laut Amtstierärztin selten verwaist oder wirklich in Not

Der Nachwuchs vieler Wildtierarten geht zurzeit auf Entdeckungstour. Jungtiere können dabei oft einen sehr unbeholfenen Eindruck machen und Menschen meinen, die jungen Tiere seien in Not geraten. Greift der Mensch jedoch zu früh ein, verhindert er, dass die Elterntiere ihr Junges wiederfinden oder dieses den Anschluss an seine Gruppe halten kann. Darum bittet das Ordnungs- und Bürgeramt (OA) über die zuständige Amtstierärztin Dr. Alexandra Börner Bürgerinnen und Bürger dringend darum, „dem ersten Impuls nicht zu folgen und das Tier nicht aufzunehmen, sondern an der Fundstelle zu belassen. Die Elterntiere befinden sich in unmittelbarer Nähe und sind in der Lage, sich um ihren Nachwuchs zu kümmern, auch wenn dies auf den ersten Blick für den Menschen nicht erkennbar ist.“

Hilfe ist in den meisten Fällen nicht erforderlich. Jeder Kontakt mit Menschen bedeutet für ein Wildtier zusätzlichen Stress, und ein Anfassen - warnt der Landestierschutzverband - könnte über den alarmierenden menschlichen Geruch dazu führen, dass das Muttertier seinen eigenen Nachwuchs nicht mehr annimmt. Zugleich besteht die Gefahr, dass das Junge fortan wider seine Natur menschliche Nähe sucht.

Eingreifen nur in offensichtlichen Gefahrenlagen
Befinde sich ein Jungvogel jedoch in offensichtlicher Gefahrenlage, etwa auf einer Straße, ist es Börner zufolge „ausreichend, ihn in ein nahegelegenes Gebüsch zu setzen, durch sein Zwitschern macht er die Eltern wieder auf sich aufmerksam“. Junge Mauersegler oder Schwalben, die flugunfähig auf dem Boden aufgefunden werden, bilden eine Ausnahme. Aufgrund ihres speziellen Flugverhaltens sind die Eltern nicht in der Lage, die Jungen auf dem Boden weiter zu versorgen. In diesen Fällen kann das Tier aufgenommen und in menschlicher Obhut betreut werden. Bei einem offensichtlich verletzten, kranken oder unterkühlten Tier kann Hilfe geboten sein.

Kontaktstellen für Ratsuchende
In solchen Fällen wie bei allen Unklarheiten wird empfohlen, sich Rat einzuholen. Über den Umgang mit Wildtieren klären von Seiten der Stadt grundsätzlich die OA-Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen (Telefon 133-7101), das Umweltamt (133-3101) sowie die Forstverwaltung (133-7353) auf. Praktizierende Tierärzte und die bundesweit tätige Tierrettung UNA (www.tierrettungsdienst.eu) können auch weiterhelfen.

Weitere Informationen

Ordnungs- und Bürgeramt auf www.karlsruhe.de

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