19 | 03 | 2024
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Akuter Handlungsbedarf in 117 Fällen

Erstmals liegt Statistik zur Kindeswohlgefährdung im Jahr 2012 vor

Vernachlässigt, geschlagen, missbraucht - das Wohl von Kindern wird nicht selten mit Füßen getreten. Um eine bessere Datengrundlage für Kinder- und Jugendschutz zu haben, gibt es seit dem Inkrafttreten des neuen Bundeskinderschutzgesetzes nun erstmals Statistiken zum Thema. In Baden-Württemberg wurden 2012 fast 10.000 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung durchgeführt, davon 732 in Karlsruhe, teilt das städtische Amt für Stadtentwicklung mit. Jugendämter sprechen von Kindeswohlgefährdung, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohles des Kindes eingetreten oder eine solche Entwicklung mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und die Sorgeberechtigten nichts dagegen tun.

Bei 117 Kindern und Jugendlichen oder 16 Prozent aller Verfahren in Karlsruhe bestätigte sich der Verdacht auf akute Gefährdung, 178 (24,3 Prozent) waren latent gefährdet. In 232 Fällen (31,7 Prozent) ergab sich Bedarf an begleitender Hilfe durch das Jugendamt. Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft mit 170 Hinweisen (23,2 Prozent) die Jugendämter auf eine mögliche Gefährdung der Kinder aufmerksam. Bei 13,3 Prozent (97 Fälle) kam die Meldung von Bekannten oder Nachbarn, für jede zehnte Anzeige (10,1 Prozent oder 74 Fälle) waren Eltern oder Personensorgeberechtigte verantwortlich. Zehn Prozent der Meldungen waren anonym, 8,3 Prozent kamen aus Schulen. Nach Abwägung der Gefährdungsrisiken wurden 94 Mädchen und 86 Jungen in Obhut genommen, davon 43 auf eigenen Wunsch. Bei 137 Kindern und Jugendlichen lag vor der Inobhutnahme eine Gefährdung vor, sechs wurden schließlich aus dem häuslichen Umfeld herausgenommen.

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