30 | 05 | 2024
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Badeverbot bleibt vorerst bestehen

Kontrollen angekündigt/Arbeitsgruppe prüft, ob Baden im Grötzinger Baggersee unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden kann

Der Grötzinger Baggersee liegt teilweise im Natura 2000-Schutzgebiet "Kinzig-Murg-Rinne zwischen Bruchsal und Karlsruhe". Ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen sich diese besondere Schutzwürdigkeit mit einem Badeerlaubnis an einer ausgewiesenen Uferzone verträgt, prüft derzeit eine städtische Arbeitsgruppe, die Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup eingerichtet hat. Solange hier keine Ergebnisse vorliegen - erwartet werden diese bis zur Badesaison 2014 - bleibt es beim bestehenden Badeverbot. Vor Ort achten der städtische Ordnungsdienst sowie Bedienstete der Ortsverwaltung Grötzingen und der städtischen Feldhut verstärkt darauf, dass das Verbot eingehalten wird.

Darüber hat OB Mentrup die FDP-Fraktion informiert, die sich per Gemeinderats-Anfrage erkundigt hatte, ob die Stadt Möglichkeiten sieht, den Baggersee zumindest teilweise als Badesee auszuweisen. In der Sitzung im April hatte die Verwaltung die Gründe für das für alle öffentlichen Gewässer auf Karlsruher Gebiet geltende Badeverbot dargelegt. OB Mentrup hatte damals angekündigt, dass die Verwaltung sich dem Wunsch nach einer Lockerung des Badeverbots für den Grötzinger See annehme. Hierfür sollen alle Aspekte genau betrachtet werden, weshalb er sich dagegen ausgesprochen hatte, dass im Hauruck-Verfahren schon für diesen Sommer eine Lösung entwickelt wird. Neben dem Schutz der Natur sind auch Aspekte der Infrastruktur sowie der Wasserqualität näher zu betrachten. Nach einem Aalsterben im vergangenen Jahr laufen noch bis Herbst 2013 im Grötzinger See Wasseruntersuchungen. Die bestehende Zufahrt zum Baggersee bleibt bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Arbeitsgruppe bestehen.

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